Rechtsprechung
   VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,54377
VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22.TR (https://dejure.org/2022,54377)
VG Trier, Entscheidung vom 19.05.2022 - 10 K 364/22.TR (https://dejure.org/2022,54377)
VG Trier, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 10 K 364/22.TR (https://dejure.org/2022,54377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,54377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 4 Abs 1
    El Salvador: Landesweit drohender ernsthafter Schaden durch kriminelle Banden; mangelnde Schutzfähigkeit der Sicherheitskräfte

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22

    Anfoderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes aufgrund der Ablehnung von

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Ein Beweisantrag ist als unzulässig abzulehnen, wenn es sich um einen Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für einen neuen Sachvortrag zu gewinnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 1 B 49.21 -, juris; OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022 - 10 LA 37/22 -, juris).

    Einem Beweisantrag ist dementsprechend nur dann nachzugehen, wenn er hinreichend substantiiert ist (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 PB 22.19 - , juris m.w.N.).

    Dies ist nicht der Fall, wenn er so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.).

    So liegt es etwa, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsachen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, das heißt, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2022, a.a.O.; OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Hiernach ist die Furcht vor einem ernsthaften Schaden begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N und Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris).

    Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - und vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, jeweils juris) setzt dabei voraus, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für einen ernsthaften Schaden sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen.

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor einem ernsthaften Schaden hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 03.07.2020 - W 3 K 19.31666

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Ein Beweisantrag mit dem Ziel - wie vorliegend - einen Sachverständigenbeweis zu erheben, muss zunächst die präzise Formulierung der Beweistatsache enthalten, dazu darlegen, dass die Beweistatsache sich auf die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder auf die spezifischen Verhältnisse des Beweisführers beziehen, sowie die Darlegung, dass das Verwaltungsgericht aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse die Beweisfrage nicht aus eigener Sachkunde beantworten kann (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 3. Juli 2020 - W 3 K 19.31666 -, juris).

    abschließende und zuverlässige, auf mehreren und insoweit widerspruchsfreien Erkenntnissen beruhende Bewertung sicher zu stellen (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 3. Juli 2020, a.a.O.; Marx, AsylG, Kommentar, 10. Aufl. 2019, vor § 78 Rn. 114 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Ein Beweisantrag ist als unzulässig abzulehnen, wenn es sich um einen Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für einen neuen Sachvortrag zu gewinnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 1 B 49.21 -, juris; OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022 - 10 LA 37/22 -, juris).

    So liegt es etwa, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsachen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, das heißt, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2022, a.a.O.; OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Hiernach ist die Furcht vor einem ernsthaften Schaden begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N und Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris).

    Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - und vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, jeweils juris) setzt dabei voraus, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für einen ernsthaften Schaden sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen.

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Dabei kann zunächst dahinstehen, ob die nicht gesetzlich geregelte Gegenvorstellung überhaupt statthaft ist (vgl. zur Unstatthaftigkeit der Gegenvorstellung seit Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO: BVerwG, Beschluss vom 12. März 2013 - 5 B 9/13 -, juris), denn jedenfalls vermochte sie nicht zu einer Änderung der Ablehnung der Beweisanträge zu führen.
  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 28.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge der Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    - 4 B 28.17 -, juris).
  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 20 B 17.30947

    Subsidiärer Schutz für somalischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Diese Beweiserleichterung in Gestalt einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung setzt aber auch im Rahmen des subsidiären Schutzes voraus, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem vor der Ausreise erlittenen oder damals unmittelbar drohenden Schaden und dem befürchteten künftigen Schaden besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris; BayVGH, Urteil vom 26. April 2018 - 20 B 17.30947 -, juris).
  • BVerwG, 16.09.2020 - 5 PB 22.19

    Begriff der Maßnahme im Personalvertretungsrecht; Auswirkung auf bestehende

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Einem Beweisantrag ist dementsprechend nur dann nachzugehen, wenn er hinreichend substantiiert ist (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 PB 22.19 - , juris m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Dieser Zumutbarkeitsmaßstab geht über das Fehlen einer im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 und 2 AufenthG beachtlichen existenziellen Notlage hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris; Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 -, juris).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht